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   LSG Saarland, 21.05.2021 - L 2 KR 4/21 B ER   

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https://dejure.org/2021,56744
LSG Saarland, 21.05.2021 - L 2 KR 4/21 B ER (https://dejure.org/2021,56744)
LSG Saarland, Entscheidung vom 21.05.2021 - L 2 KR 4/21 B ER (https://dejure.org/2021,56744)
LSG Saarland, Entscheidung vom 21. Mai 2021 - L 2 KR 4/21 B ER (https://dejure.org/2021,56744)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Die in § 6 Abs 3a S 2 SGB V genannte 'Hälfte dieser Zeit' bezieht sich dem Wortlaut und Systematik nach auf die in Satz 1 genannten 'in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht'. Die Bildung zweier verschiedener 5-Jahres-Räume ...

  • rechtsportal.de

    Vorläufige Leistungen nach Maßgabe des Leistungskatalogs des SGB V ; Begründung einer Versicherungspflicht; Keine Bildung zweier verschiedener 5-Jahres-Zeiträume

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • LSG Hessen, 22.06.2011 - L 7 AS 700/10

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsversagung - Nichterscheinen zu einem

    Auszug aus LSG Saarland, 21.05.2021 - L 2 KR 4/21
    Das Abwarten einer Entscheidung in der Hauptsache darf nicht mit wesentlichen Nachteilen verbunden sein; d.h. es muss eine dringliche Notlage vorliegen, die eine sofortige Entscheidung erfordert (Hessisches LSG, Beschluss vom 22.06.2011, Az.: L 7 AS 700/10 B ER Rn 20).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.12.2010 - L 1 KR 368/10

    Bewilligung von Krankenversicherungsschutz durch einstweiligen Rechtsschutz

    Auszug aus LSG Saarland, 21.05.2021 - L 2 KR 4/21
    Im Hinblick auf die Bitte um einen richterlichen Hinweis, wie die einstweilige Anordnung des SG seitens der Antragsgegnerin umgesetzt werden könne, sieht sich der Senat veranlasst, den Tenor der angefochtenen Entscheidung dahingehend zu präzisieren, dass die Antragsgegnerin verpflichtet wird, dem Antragsteller unverzüglich eine Krankenversicherungskarte auszuhändigen (vergleiche LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23.12.2010 - L 1 KR 368/10 B ER, L 1 KR 370/10 B PKH).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.05.2015 - L 9 KR 103/15

    Auffangversicherung - Abgrenzung der Zuständigkeit der PKV zur GKV

    Auszug aus LSG Saarland, 21.05.2021 - L 2 KR 4/21
    Die Antragsgegnerin verkennt, dass im Streit über die Versicherungspflicht vorläufiger Rechtsschutz dadurch gewährt werden kann, dass die Krankenkasse zur vorläufigen Erbringung krankenversicherungsrechtlicher Leistungen nach dem SGB V verpflichtet wird, ohne dass zugleich auch das Bestehen von Versicherungspflicht festgestellt wird (vergleiche LSG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 6.2.2014 - L 9 KR 28/14 ER - juris Rn. 18; vom 13.2.2015 - L 1 KR 2/15 B ER - juris Rn. 2; vom 11.5.2015 - L 9 KR 103/15 B ER - juris Rn. 3ff.; s. auch LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24.6.2020 - L 11 KR 159/20 B ER - juris Rn. 11, 15, 26).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 06.02.2014 - L 9 KR 28/14

    Versicherungspflicht - Familienversicherung - Versicherungsschutz - einstweiliger

    Auszug aus LSG Saarland, 21.05.2021 - L 2 KR 4/21
    Die Antragsgegnerin verkennt, dass im Streit über die Versicherungspflicht vorläufiger Rechtsschutz dadurch gewährt werden kann, dass die Krankenkasse zur vorläufigen Erbringung krankenversicherungsrechtlicher Leistungen nach dem SGB V verpflichtet wird, ohne dass zugleich auch das Bestehen von Versicherungspflicht festgestellt wird (vergleiche LSG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 6.2.2014 - L 9 KR 28/14 ER - juris Rn. 18; vom 13.2.2015 - L 1 KR 2/15 B ER - juris Rn. 2; vom 11.5.2015 - L 9 KR 103/15 B ER - juris Rn. 3ff.; s. auch LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24.6.2020 - L 11 KR 159/20 B ER - juris Rn. 11, 15, 26).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.02.2015 - L 1 KR 2/15

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweilige Anordnung - Krankenversicherung -

    Auszug aus LSG Saarland, 21.05.2021 - L 2 KR 4/21
    Die Antragsgegnerin verkennt, dass im Streit über die Versicherungspflicht vorläufiger Rechtsschutz dadurch gewährt werden kann, dass die Krankenkasse zur vorläufigen Erbringung krankenversicherungsrechtlicher Leistungen nach dem SGB V verpflichtet wird, ohne dass zugleich auch das Bestehen von Versicherungspflicht festgestellt wird (vergleiche LSG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 6.2.2014 - L 9 KR 28/14 ER - juris Rn. 18; vom 13.2.2015 - L 1 KR 2/15 B ER - juris Rn. 2; vom 11.5.2015 - L 9 KR 103/15 B ER - juris Rn. 3ff.; s. auch LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24.6.2020 - L 11 KR 159/20 B ER - juris Rn. 11, 15, 26).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.06.2020 - L 11 KR 159/20
    Auszug aus LSG Saarland, 21.05.2021 - L 2 KR 4/21
    Die Antragsgegnerin verkennt, dass im Streit über die Versicherungspflicht vorläufiger Rechtsschutz dadurch gewährt werden kann, dass die Krankenkasse zur vorläufigen Erbringung krankenversicherungsrechtlicher Leistungen nach dem SGB V verpflichtet wird, ohne dass zugleich auch das Bestehen von Versicherungspflicht festgestellt wird (vergleiche LSG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 6.2.2014 - L 9 KR 28/14 ER - juris Rn. 18; vom 13.2.2015 - L 1 KR 2/15 B ER - juris Rn. 2; vom 11.5.2015 - L 9 KR 103/15 B ER - juris Rn. 3ff.; s. auch LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24.6.2020 - L 11 KR 159/20 B ER - juris Rn. 11, 15, 26).
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